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DIE UNIVERSELLE NORMENHIERARCHIERechtsanwalt Helmut P. Krause, Fachanwalt für ArbeitsrechtFrühlingstrasse 29, 82178 Puchheim bei MünchenTelefon 089 1238754, Telefax 089 1238758e-Mail: rakrause@seminare-arbeitsrecht.de | |
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3. Klasse: EuroparechtIn zunehmendem Maße wird auch
unser Arbeitsrecht von Europäischem Recht überlagert bzw. verdrängt.
Zuständig für die Überprüfung der Vereinbarkeit
von Bundesrecht mit Europäischen Recht ist der Europäische Gerichtshof.
Von diesem wurden mehrere Bestimmungen des Bundesrechts für unvereinbar mit höherrangigem
Europäischen Recht erklärt, insbesondere wegen Verletzung des Europäischen
Verbots der Geschlechterdiskriminierung. In ferner Zukunft wäre es denkbar, dass eine Europäische Verfassung - aus "sozialen Gründen" - jedem Europäer einen Anspruch auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz garantiert. Welchen Wert hätte eine derartige
Bestimmung, wenn der "Rest der Welt" - aus welchen Gründen auch
immer - beschließen würde, den Europäern nichts mehr abzukaufen? Bei der Beantwortung dieser Frage kommen wir zur 2. Klasse: Weltweit gültige Gesetze
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Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 19.11.2006
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